Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

........warum er sinnvoll ist und die Fördersumme Ihrer Sanierungsmaßnahme erhöht.....

 

Um den Energieverbrauch Ihres Hauses wirkungsvoll und nachhaltig zu senken, ist es oft erforderlich mehrere Bauteile zu modernisieren, z. B. die Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände, Kellerdecke) und/oder Heizung. 

Wenn Sie diese Arbeiten nicht auf einmal angehen können oder wollen, dann führt Sie natürlich auch eine schrittweise Sanierung zum Ziel. Bei dieser Vorgehensweise muss allerdings bei jedem Schritt schon der nächste geplante Schritt berücksichtigt werden, damit hinterher alles zueinander passt und das angestrebte Sanierungsziel auch erreicht wird. 

Der Sanierungsfahrplan weist Ihnen genau hier den Weg zu einem energieeffizienten und zukunftsfähigen Gebäude.

Am Anfang wird bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin der energetische Ist-Zustand Ihres Hauses ermittelt, aufgeschlüsselt in einzelne Bereiche Dach, Fenster, Außenwände, Heizung, Warmwasser etc. Als Nächstes werden Maßnahmepakete in einer sinnvollen Reihenfolge vorgeschlagen und zeitlich so empfohlen, dass sie sich nach den Instandhaltungen richten, die sowieso bald durchgeführt werden müssten. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden. 

Wie sich jedes einzeln aufgeführte Maßnahmepaket künftig auswirkt, können Sie an den Kennwerten für den Energiebedarf ablesen sowie auf einer Farbskala von dunkelrot bis dunkelgrün erkennen. Darüber hinaus wird das Energieeinsparpotential sowie die Höhe der möglichen Förderung abgebildet. Sie lernen Ihre Immobilie energetisch besser kennen, sehen mögliche Einsparpotentiale und können besser einschätzen welche Maßnahmen für Sie lohnenswert sind.

Der ISFP wird von der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAfA) anerkannt und finanziell gefördert. Sie müssen also nur einen Teil für die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan bezahlen um einen ersten Überblick zu bekommen. 

Im Moment wird der Sanierungsfahrplan mit 50% der Kosten oder maximal 650,00 EUR bei Ein-/Zweifamilienhäuser gefördert (max. 850,00 EUR ab drei Wohneinheiten). Darüber hinaus gibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR für Wohneigentümergemeinschaften wenn Honorarkosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung entstehen.   

 

                                                                                          

Beispiel für ein selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienhaus: Kosten des ISFP geschätzt ca. 1.650,00 EUR abzüglich 650,00 EUR ISFP - Förderung = 1.000,00 EUR Eigenanteil, den Sie selbst zahlen müssen. Ein einmal erstellter individueller Sanierungsfahrplan ist dann 15 Jahre lang gültig.

Mit einem gültigen Sanierungsfahrplan erhalten Sie im Rahmen der BEG Förderung 5% extra ISFP-Bonus auf jede Maßnahme die im ISFP festgelegt ist (ausgenommen Heizung). Darüber hinaus erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen auf 60.000,00 EUR statt 30.000,00 EUR pro Wohneinheit der förderfähigen Gesamtinvestition. 

Beispielrechnung: Neue Wärmedämmung an den Außenwänden und neue Fenster wären 15% Basisförderung, mit ISFP zusätzlich 5%, also insgesamt 20% der förderfähigen Kosten. 

 

 

 

Sanierungskosten

ca. 55.000,00 EUR

Basisförderung

15% der förderfähigen Kosten von max. 30.000 EUR             = 4.500 EUR

mit ISFP-Bonus

20% der förderfähigen Kosten von max. 60.000 EUR             = 11.000 EUR

Kosten mit ISFP

                                                                                                                  = 44.000 FÜR

Allein bei diesem Beispiel würde sich Ihre mögliche Fördersumme mit individuellen Sanierungsfahrplan anstatt der Basisförderung von 4.500 EUR auf 11.000 EUR erhöhen!     

Der ISFP soll Ihnen als Entscheidungshilfe dienen. Sie sind völlig frei in Ihrer Entscheidungsfindung, ob Sie die enthaltenen Vorschläge in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaupt nicht umsetzen werden. 

 

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die vorstehenden Angaben unter Umständen nicht in letzter Aktualität aufgeführt sind. Durch Änderungen von gesetzlichen Vorgaben, Änderungen bei den Förderprogrammen oder wenn schlichtweg kein Geld mehr für Förderungen im Bundeshaushalt zur Verfügung steht kann es sein, dass sich die Förderbedingungen ändern und/ oder keine Anträge mehr gestellt werden können. 

Möglicherweise könnte für Sie auch der Steuerbonus (§ 35c EStG) von 20%, max. Investition 200.000 EUR, interessant sein. Max. 40.000 EUR Steuervorteil auf drei Jahre für dieselbe Maßnahme, nicht kombinierbar mit BAFA + KfW (nur selbstnutzende Eigentümer). Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an !

 

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