Sanierungszwang

In den letzten Jahrzehnten gab es auf dem Gebäudesektor enorme technische Fortschritte und Hilfsmittel, die bei der Umsetzung der entstandenen Bauprojekte viele Dinge vereinfachten und die heutzutage zum Teil rasanten Bauzeiten erst möglich machten. Im Hinblick auf Wohnkomfort und Behaglichkeit bleiben heute kaum noch Wünsche offen..... per Smarthome lässt sich alles Erdenkliche im Haus von fast jedem Ort der Welt bequem mit dem Smartphone steuern. Von den elektrischen Rolladen bis zur Fußbodenheizung die es zuhause schön warm u. behaglich macht. 

Aber es gab auch Zeiten, da war es anders, nicht ganz so bequem und vielleicht kann sich der ein oder andere auch noch daran erinnern..... in meinem Elternhaus damals hatten wir einen alten Kachelofen als einzige Heizquelle in der Wohnung stehen und meine Eltern mussten jeden Tag die Briketts vom Keller nach oben in die Wohnung schleppen damit wir es warm hatten. Die Fenster waren dauernd beschlagen, so dass wir ständig lüften mussten. Und wenn sie dann geschlossen waren, dann zog es durch alle Ritzen trotzdem noch so stark, das man sich besser nicht zu nah daran setzen sollte, wollte man keine Erkältung riskieren.                                                                                                                                                            

Diese Zeiten sind erfreulicherweise längst vorbei, aber bis zur ersten Erdölkrise im Jahr 1973 hat sich niemand wirklich Gedanken darüber gemacht Energie einzusparen und klimafreundlich zu heizen. Im Jahr 1977 kam die erste Wärmeschutzverordnung, die noch bis zum Jahr 2002 Bestand hatte und in dieser Zeit zweimal novelliert wurde. Durch den fortschreitenden Klimawandel wurde die Gesetzgebung immer weiter verschärft in den letzten 20 Jahren hinsichtlich der Gebäudedichtheit, einzuhaltenden Dämmwerten bei der Gebäudehülle u. den Bauelementen (Fenster, Türen) sowie Einbau von sparsameren u. effizienteren Heizungssystemen. Seit dem 01.11.2020 ist jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das die bis dahin geltenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Einspargesetz (EEWärmeG) ablöste.             

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlangte in den letzten Monaten traurige Berühmtheit und wurde von der Presse fälschlicherweise als "Heizungsgesetz" betitelt. Völlig zu unrecht, denn es ist viel mehr als das, weil es die zuvor genannten Gesetze EnEV, EnEG u. EEWärmeG zusammen führte und vereinheitlicht hat. In diesem Zusammenhang sind dann auch so Begriffe wie Heizungszwang oder Sanierungszwang durch die Presse gegangen. Das alles ist dann auch noch sehr unglücklich vermittelt worden und hat die Menschen in der Folge mehr verunsichert als aufgeklärt. Denn wer möchte schon zu etwas gezwungen werden was er möglicherweise gar nicht will und soll auch noch viel Geld dafür ausgeben? Davon einmal abgesehen, dass längst nicht jeder die monetären Mittel für eine mit der Brechstange verordnete Gebäudesanierung einschl. Wärmepumpe im Vorgarten unter seinem Kopfkissen oder in der Schublade herumliegen hat. Energiestandards, die im Neubau längst üblich sind, lassen sich auch nicht so einfach auf Bestandsgebäude übertragen und wären möglicherweise bei einer Umsetzung völlig unwirtschaftlich. Naja, viele dieser ursprünglichen Vorhaben sind nun abgeschwächt worden oder glücklicherweise ganz vom Tisch. Darüber hinaus wird sich noch zeigen, wie künftige Regierungen das Thema behandeln werden.

Dennoch nimmt jeder Immobilienbesitzer früher oder später diverse Sanierungsmaßnahmen an seinem Gebäude vor. Wichtig ist neben einer guten Planung unbedingt auch auf Nachhaltigkeit zu achten und den gesamten Lebenszyklus der eingesetzten Bauteile zu betrachten.

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3E-Check Energieberatung Markus Grebing, Am Hommelshof 41, 41352 Korschenbroich, mg@3e-check.de 

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